Leistungen der Notarin Jessica Bier in Sinsheim
Die Dienstleistungen einer Notarin oder eines Notars sind die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und Beglaubigungen.
Für einige dieser Rechtsgeschäfte, zum Beispiel Kaufverträge über Grundstücke und Erbverträge, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Notwendige Beratungen und der Entwurf sind beim Notar immer inklusive und in den Beurkundungskosten enthalten. Sollte es nicht zur Beurkundung kommen, ist der Entwurf kostenpflichtig abzurechnen.
Nach Ihren Wünschen und den rechtlichen Vorgaben beurkunde ich Ihre Willenserklärungen, sonstige Tatsachen oder Vorgänge sowie eidesstattliche Versicherungen. Ebenso beglaubige ich die Echtheit Ihrer Unterschrift und erstelle beglaubigte Abschriften von Ihren Urkunden.
UNSERE LEISTUNGEN
IMMOBILIENRECHT
Mit einem Kaufvertrag verkauft der Eigentümer (= Verkäufer) einer Immobilie diese an einen Käufer. Für einen solch wichtigen Vorgang ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgesehen, um die Beteiligten sachgemäß und neutral zu beraten und etwaige Risiken zu vermeiden. Für den Käufer bedeutet dies häufig, dass erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert werden müssen und regelmäßig muss zusätzlich ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen werden. Dabei übernehme ich als Notarin für Sie die gesamte Abwicklung des Kaufvertrages bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer möglich ist. So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, aber die Immobilie nicht zu Eigentum oder belastet erwirbt. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis tatsächlich erhalten zu haben.
Schenkungen
Häufig besteht Bedarf, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Neben dem Bereich der Unternehmensnachfolge kommt dabei dem Bereich der Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder eine große Bedeutung zu. Erfolgt die Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.
Rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen bedürfen der notariellen Beurkundung, ebenso Erb- und Pflichtteilsverzichte. Wir Notare sind hierbei Ihr fachkundiger Berater.
Gesellschaftsrecht
Das Führen eines Unternehmens stellt an den Inhaber hohe Anforderungen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Betrieb einen dynamischen Organismus darstellt, der jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen erfordert.
Ein Unternehmer muss dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates:
- So stellen sich Fragen zunächst bei der Gründung eines Unternehmens.
- Sie setzen sich fort bei der Führung des Unternehmens.
- Schließlich muss zur Erhaltung des Betriebes die Unternehmensnachfolge geplant werden.
Der Notar kann schon aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe sein. Ich stehe Ihnen bei allen unternehmerischen Fragen des Gesellschaftsrecht zur Verfügung, insbesondere bei
- der Gründung Ihrer Gesellschaft
- Umgestaltung und Verschmelzung
- Gesellschaftsanteilsabtretungen
- Registeranmeldungen
- der Liquidation
- der Regelungen der Unternehmensnachfolge
Notfallvorsorge / Vorsorgevollmacht
Leider kann es jeden treffen: Eine schwere plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Ein solcher Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen.
Die nächsten Verwandten bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte können in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle rechtzeitig Vorsorge zu treffen. So können Sie vor allem vermeiden, dass andere (fremde) Personen allein über Ihre vermögensrechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten entscheiden.
Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
- Generalvollmacht,
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Sprechen Sie uns an. Ich helfe Ihnen gern und formuliere im Anschluss an die Beratung eine passgenaue Vollmacht nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Bedarf.
Ehe, Partnerschaft, Scheidung und Familie
Das Begründen einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den bedeutendsten Entscheidungen in Ihrem Leben.
Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Das Zusammenleben sowie eine Trennung werfen zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden?
- Hafte ich für die Schulden meines Partners?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall?
- Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Als unparteiischer Vermittler/Berater kann ich Ihnen eine vernünftige und ausgewogene Regelung nach Ihren Vorstellungen erstellen.
Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin.
Erbrecht/Verfügungen von Todes wegen
Jedes Jahr werden in Deutschland Milliarden vererbt oder durch Schenkungen auf die nächste Generation übertragen. Durch eine bewusste und rechtssichere Nachlassplanung und –auseinandersetzung können teure und strittige Auseinandersetzungen vermieden werden. Ich helfe Ihnen gern, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Eine notarielle Verfügung von Todes wegen wird amtlich registriert, verwahrt und kann somit nicht verloren gehen.
Typische Beurkundungen im Erbrecht sind:
- Testament
- Erbvertrag
- Vermächtniserfüllungsvertrag
- Erbausschlagung
- Erbscheinsantrag
- Nachlassverzeichnis
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Pflichtteilsregelungen nach dem Erbfall
“Wir legen besonderen Wert auf eine ständige Fortbildung und Wissensvertiefung unserer Mitarbeiter, denn ohne sie ist ein reibungsloser Ablauf natürlich nicht möglich. ”